Ergänzende Festlegungen zur Satzung

29.1.2015

 

  • Beschluss 1:
    Vereinsmitglieder mit mehr als 1 Gewerbe haben die Möglichkeit, ihr 2. Gewerbe im Verein mit einem Jahresbeitrag von 40 € anzumelden.
    Ein 2. Gewerbe wird ohne diesen ermäßigten Beitritt nicht automatisch mit erwähnt oder beworben.
  • Beschluss 2:
    der Verein ist keine Plattform für Werbung Außenstehender, Anfragen von Vereinen etc. müssen direkt an die Gewerbetreibenden gestellt werden

 

20.4.2015

 

  • Beschluss 3:
    Mitglieder des Gewerbevereins, die mit ihrem Gewerbe die Gemeinde Horgenzell verlassen, können auf Antrag passive Mitglieder bleiben.